FFP2 Maske für Arztbesuch ab 01.10.22

Covid-19: Worauf wir gemeinsam achten

Unser Beitrag:

  • Wir desinfizieren die Anmeldung, Wartezimmer, Behandlungsräume und Türklinken in noch kürzeren Abständen.
  • Das gesamte Team trägt einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Belüftung der Räume findet mehrmals täglich statt, im Wartezimmer durchgehend.
  • Wir führen die regelmäßige Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt durch.
  • Im Wartezimmer bleibt jeder zweite Sitz unbesetzt, um die Abstände einzuhalten.
  • Die Terminplanung wird entsprechend angepasst.

 

Ihr Beitrag:

  • Bitte erscheinen Sie ohne Begleitperson. Wir haben nur einen geringen Platz an Wartemöglichkeiten.
  • Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Sie brauchen nicht früher kommen. Wir möchten unnötigen Terminstau vermeiden.
  • Bevor Sie die Praxis betreten ist es erforderlich den Mund-Nasen-Schutz (FFP2) korrekt anzulegen (Maske muss eng anliegen, unterhalb des Kinns, oberhalb der Nase). Dieser muss den ganzen Aufenthalt getragen werden.
  • Patienten werden gebeten einzeln in die Praxis einzutreten.
  • Bitte halten Sie möglichst einen Abstand von 1,5m.
  • Die Versichertenkarte wird von ihnen persönlich in das Kartenlesegerät eingeführt.
  • Im Wartezimmer haben wir für Sie ausreichen Abstand geschaffen.
  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen ist wichtig. Hierzu finden Sie auf der Patiententoilette alles Notwendige (inkl. Waschanleitung).

COVID-19 Maßnahmen und Informationen

Mund-Nasenschutz-Pflicht

Update Covid-19 ab 07.04.23

Wichtige Info: Nach dem 07.04.23 endet die Maskenpflicht für Patient/innen und Besucher/innen.

Update Covid-19 ab 01.03.23

Das Bundesgesundheitsministerium hat sich mit den Gesundheitsministerien der Länder darauf verständigt, dass Patientinnen und Patienten sowie Besucher in Praxen weiterhin die Pflicht besteht, eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Schutzmaßnahme ist im Infektionsschutzgesetz geregelt und endet nach derzeitigem Stand erst zum 7. April.
Die Maskenpflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wird zum 1. März beenden. Das bedeutet, dass auch Beschäftigte in Arztpraxen ab 1. März keine Schutzmaske zum Schutz vor COVID-19 mehr tragen müssen.
Quelle: https://www.kvno.de/aktuelles/aktuelles-detail/nachricht/maskenpflicht-fuer-beschaeftigte-in-praxen-endet-zum-1-maerz

Update Covid-19 ab 01.10.22

Ab dem 01.10.22 sind Patient/innen und Besucher/innen verpflichtet in Arztpraxen eine FFP2 Maske zu tragen. Weitere Informationen hierzu finden sie unter
www.bundesgesundheitsministerium.de.

Update Covid-19 vom 04.04.22

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass im Sprechstundenbetrieb aufgrund gesetzlicher Vorgaben weiterhin die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken besteht.

COVID-19 Begleitperson

Begleitpersonen erhalten nur Zutritt in die Praxis, wenn Sie für Ihre Behandlung dringend erforderlich sind. Das kann Kinder, Menschen, die eine Übersetzung benötigen oder stark hilfsbedürftig sind betreffen.

Gewusst wie – sicher und richtig die Hände desinfizieren!

Informieren Sie sich hier über die hygienische Handdesinfektion.

Wichtig:

Informationen zur Organisation unserer „Offenen/Notfallsprechstunde“ finden sie hier.